Die Komitees zur Anerkennung der Mutterschaft

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Mutterschaftsversicherung in der Schweiz
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Was das 1999 Gesetz vorsah
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Das Referendum

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Es wurde gegen das Bundesgesetz der Mutterschaftsversicherung das Referendum ergriffen. Bis zum 9. April 1999 müssen 50'000 gültige Unterschriften gesammelt werden. Falls das Referendum zustande kommt, dann wird eine eidgenössische Volksabstimmung stattfinden. Der Bundesrat hat das Datum dieser Abstimmung auf den 13. Juni 1999 festgelegt.

Wer sind die Urheber des Referendums ?

Das Referendumskomitee besteht aus der SVP und den Jungen dieser Partei, aus den Präsidenten des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes und vom Vorort, aus Parlamentariern der Freisinnig Demokratischen Partei (FDP) und der Liberalen Partei Waadt.

Diese Unterstützung der rechten Arbeitgeber wird aber nicht von Allen geteilt. Der Genfer Verband der Arbeitgeber z.B. hat sich zugunsten des Mutterschaftsversicherungs-Gesetzes ausgedrückt. In den Reihen der Rechten sind die Mitglieder geteilter Meinung. Es hat sich auch bereits ein bürgerliches Komitee zugunsten der neuen Versicherung gebildet. Es besteht aus Mitgliedern der Freisinnigen, der Christlichen Volkspartei (CVP) und sogar der Schweizerischen Volkspartei (SVP).

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Ihre Hauptargumente und unsere Antworten

Für die Referendums-Befürworter ist das Bundesgesetz der Mutterschaftsversicherung aus folgenden Gründen dem Volk vorzulegen:

"Offen mit den Bürgerinnen und Bürgern spielen und nicht versuchen, die Mutterschaftsversicherung ohne Volksbefragung einzuführen "

Wir antworten ihnen so :
Seit 54 Jahren sieht die Bundesverfassung die Einführung einer Mutterschaftsversicherung vor. Ein Verfassungsprinzip muss durch ein Gesetz konkretisiert werden und genau das ist es, was die eidgenössischen Räte endlich getan haben. Also sind es die Gewählten, die nicht offen mit den Bürgerinnen und Bürgern gespielt haben, ist doch dieses Verfassungsmandat nie in die Tat umgesetzt worden. Bei den kürzlichen Verhandlungen über die Revision der Verfassung haben die ParlamentarierInnen beschlossen, dieses Prinzip in der neuen Verfassung beizubehalten. Nur eine Verfassungsänderung muss dem obligatorischen Referendum unterworfen werden. In diesem Fall sind es die GegnerInnen der Mutterschaftsversicherung, die das fakultative Referendum ergreifen. Und sie verstecken sich hinter der Volksabstimmung, um nicht klar ihre Absichten darzustellen: Das Inkrafttreten der Mutterschaftsversicherung so lange wie möglich hinauszuziehen und die wirklichen Notwendigkeiten der Frauen und Familien in diesem Lande zu ignorieren.

"Das Volk respektieren und ihm eine Meinungsfreiheit lassen bezüglich der Versicherungsfinanzierung"

Wir antworten ihnen so :
Die Bundesverfassung sieht kein Finanzierungs-Referendum vor. Es ist die Bundesversammlung, die über die Finanzierungsmittel der Versicherung entscheiden muss.
Das vom Parlament gewählte Finanzierungsmodell sieht zuerst die Schaffung eines Gemeinschaftsfonds vor, der zusammen mit der Militärersatzpflichtversicherung und der Mutterschaftsversicherung gebildet wird. Die Erwerbsersatzversicherungen sind zurzeit in grossem Masse überschüssig. Die Finanzierung ist also für lange Zeit abgedeckt und es werden für niemand weitere Kosten entstehen. Die Arbeitgeber müssen keine spezifischen Beiträge mehr leisten für die kollektive Erwerbsersatzversicherung für Mutterschaft und auch nicht mehr das vom Obligationenrecht vorgesehene gesetzliche Minimum. Der Bund hat berechnet, dass die Arbeitgeber durchschnittlich für 8 Wochen Lohn zu 100 % Beiträge geleistet hatten. In Zukunft müssen sie das nicht mehr tun. Auch eine grosse Anzahl Frauen, die beruflich tätig sind, werden von Beitragszahlungen befreit, die sie bis anhin in die Erwerbsersatzversicherung für Mutterschaft einbezahlt hatten.

"Den Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzversicherung korrekt verwalten, der zugunsten von Leuten konstituiert wurde, die in Armee, Zivildienst und Zivilschutz dienen"

Wir antworten ihnen so :
Der Fonds wird korrekt verwaltet, verfügt er doch zurzeit über Ueberschüsse in Milliardenhöhe. Und diese Situation wird weiter andauern, denn kürzlich wurden die Diensttage reduziert, die im Militärdienst geleistet werden. Seit Jahrzehnten dagegen müssen Frauen, die einer Lohnarbeit nachgehen, mittels Lohnabzügen Beiträge an die Erwerbsersatzversicherung einzahlen, ohne je davon zu profitieren. Wir sind der Meinung, dass sie im Falle von Mutterschaft vollumfänglich Anspruch darauf haben.

 

"Der Sozialstaat muss in vernünftigen Grenzen gehalten werden, angesichts der Tatsache, dass er heute Milliardendefizite verzeichnet und seine Finanzierung langfristig zur Unmöglichkeit wird"

Wir antworten ihnen so :
Verglichen mit anderen Versicherungen, ist die Mutterschaftsversicherung eine sehr kleine Versicherung. Sie wird Kosten von 493 Millionen Franken pro Jahr verursachen; die AHV kostet jährlich 25 Milliarden, die IV 8 Milliarden Franken. Die regelmässige Ueberprüfung der Sozialversicherungs-Finanzierung ist eine Notwendigkeit, wobei der Bevölkerungsentwicklung und der Wirtschaftslage Rechnung getragen werden muss. Dies ist zum Beispiel die Aufgabe der verschiedenen AHV-Revisionen, die stattfinden (gestern war es die 10. Revision, heute die 11.). Und es ist auf jeden Fall nicht mit dem Verschieben der Einführung der Mutterschaftsversicherung, dass die grossen Sozialversicherungen finanziert werden können.
Die Höhe der durchschnittlichen Sozialausgaben in der Schweiz ist immer noch niedriger als der europäische Durchschnitt. Wir möchten auch daran erinnern, dass Sozialausgaben produktive Ausgaben sind, denn das Geld fliesst in den Wirtschaftskreislauf zurück. Marktprioritäten dürfen nicht als absolute Prioritäten gelten, wenn dabei die Bedürfnisse derjenigen ignoriert werden, die unsere Gesellschaft ausmachen !

"Der Geldbeutel der SteuerzahlerInnen muss geschont werden: soeben wurde die Mehrwertsteuer erhöht und andere Kostensteigerungen sind angezeigt. Man kann nicht von uns verlangen, auch noch für die Mutterschaftsversicherung zahlen zu müssen"

Wir antworten ihnen so :
Falls der Gemeinschaftsfonds der Erwerbsersatzversicherung von Militärdienst und Mutterschaftsversicherung mittelfristig nicht ausreicht, so sieht das Mutterschaftsversicherungs-Gesetz eine Steigerung der Mehrwertsteuer von 0,25 Punkten vor. Sehr wahrscheinlich würde eine Volksabstimmung organisiert für eine globale Erhöhung der Mehrwertsteuer von 2,5 %, um eine dauerhafte Finanzierung aller Sozialvesicherungen abzusichern. Die Verfassung hält fest, dass jegliche Erhöhung der Mehrwertsteuer durch eine Volksabstimmung akzeptiert werden muss. Würde das Volk die Steigerung verweigern, dann würde ein Beitrag von 0,2 % auf den Löhnen belastet, je zur Hälfte getragen von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen. Dieser Beitrag ist minim. Für ein Monatssalär von 4000 Franken wäre der abgezogene Betrag z.B. kleiner als der Preis eines Pakets Zigaretten. Wir haben es bereits erwähnt, das adoptierte Finanzierungsmodell erlaubt eine substantielle Einsparung der Lasten, die heute von den Arbeitgebern zur Finanzierung des Mutterschaftsurlaubs aufgewendet werden. Was die Arbeitgeber-Verbände und Miturheber des Referendums fürchten, hat also nichts mit dem Geldbeutel der SteuerzahlerInnen zu tun, denn diese könnten die Erhöhung der Mehrwertsteuer verweigern. Der Vorort, der auch zu den Referendums-Urhebern zählt, hat kürzlich die Initiative "Wohneigentum für Alle" unterstützt. Wäre sie vom Volk angenommen worden, so hätte der Bund 400 bis 500 Millionen Franken an Steuereinnahmen verloren zugunsten der Hauseigentümer.

"Dem Volkswillen muss Rechnung getragen werden: der Souverän hat schon zwei Mutterschaftsversicherungs-Projekte abgelehnt; er muss also auch hier das letzte Wort haben"

Wir antworten ihnen so :

Das Volk hat in der Tat zweimal Projekte zur Mutterschaftsversicherung abgelehnt. Das erste Mal ging es um eine Volksinitiative, die auch einen Elternurlaub vorsah. Diese Initiative ist schwer vergleichbar mit dem jetzigen Gesetz zur Mutterschaftsversicherung, das minimal ist. Beim zweiten Mal ging es um eine Revision des Krankenkassen-Gesetzes, in welcher die Mutterschaftsversicherung eingeschlossen war. Diese Resivion vereinigte eine mannigfaltige Opposition auf sich, die verschiedengründig war, aber nichts zu tun hatte mit der Mutterschaftsversicherung. Auch muss beachtet werden, dass zur Zeit sehr viele Frauen, die beruflich tätig sind, zur Altersgruppe gehören, die Kinder kriegt. 80 % der berufstätigen Frauen ist zwischen 25 und 29 Jahre alt, 75 % zwischen 30 und 34 Jahren, 71 % zwischen 35 und 39 Jahren. Ein bezahlter Mutterschaftsurlaub ist unumgänglich.

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Übersetzt aus dem Französischen von Margrit Lienert