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Was das Mutterschafts-Versicherungs-Gesetz vorsieht

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Das Mutterschafts-Versicherungs-Gesetz wurde im Dezember 1998 von den eidgenössischen Räten adoptiert. Nach 53 Jahren wurde endlich das verfassungsrechtliche Mandat verwirklicht. Das Gesetz könnte mit dem Jahr 2000 in Kraft treten. Dieses so sehr herbeigewünschte Gesetz ist minimal, aber es stellt für unzählige Frauen, die heute ohne jegliche Unterstützung leben, einen echten Fortschritt dar.

Das Gesetz zusammengefasst

Das Mutterschafts-Versicherungs-Gesetz sieht folgende Leistungen vor :

  • Für die beruflich aktive Frau (lohnabhängig, selbständig erwerbend, arbeitslos): ein 14-wöchiger Mutterschaftsurlaub, wovon mindestens 12 nach der Geburt, falls die Mutter während der Schwangerschaft versichert war. Sie hat Anrecht auf eine Leistung von 80 % ihres Lohnes.
  • Ein Adoptions-Urlaub von mindestens 4 Wochen ab dem Datum der Platzierung eines Kindes von höchstens 8 Jahren, für die zukünftige Mutter oder den zukünftigen Vater. Sie oder er erhalten eine Leistung von 80 % ihres letzten Lohnes.
  • · Eine Grundleistung für die Schwangerschaft, egal ob die Mutter einer beruflichen Tätigkeit nachgeht oder nicht. Diese Leistung stützt sich auf die Höhe des Familieneinkommens. Sie soll vor allem Familien helfen, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Der Höchstbetrag ist auf 4020 Franken festgelegt für ein jährliches Höchstfamilieneinkommen von 36'180 Franken. Für höhere Familieneinkommen reduziert sich die Grundleistung graduell bis auf Null für ein Einkommen von 72'360 Franken.
  • · Eine Grundleistung im Falle einer Adoption für die zukünftige Mutter oder den zukünftigen Vater, egal ob sie oder er einer beruflichen Tätigkeit nachgeht oder nicht. Das Prinzip und die Beträge sind die gleichen wie die Grundleistung bei einer Schwangerschaft.

Finanzierung der Mutterschaftsversicherung

Die Mutterschaftsversicherung kostet jährlich 493 Millionen Franken, wovon 435 Millionen für den Erwerbsersatz und 58 Millionen für die Grundleistung. Fürs erste ist die Finanzierung so vorgesehen:

Die Errichtung eines Gemeinschaftsfonds mit der Militärdienst-Ersatzversicherung (...). Dieser Fonds erbringt seit Jahren Einnahmenüberschüsse in Milliardenhöhen. Er ist hoch genug, um die Bedürfnisse der Mutterschaftsversicherung während manchen Jahren abzudecken. Alle beruftstätigen Frauen zahlen Beiträge an die Erwerbsersatz-Versicherung, ohne jemals davon profitieren zu können. Die zukünftigen Mütter haben ein gesetzliches Recht auf dieses Geld. Die Finanzierung der Mutterschaftsversicherung über diesen Fonds stellt die Verwirklichung der Gleichstellung von beitragszahlenden Frauen und Männern dar. Diese Finanzierungsart verringert die aktuelle finanzielle Belastung der Arbeitgeber, besonders derjenigen mit stark feminisierter Arbeitskraft. Schweizer Unternehmen bezahlen heute durchschnittlich einen 100 % abgedeckten Mutterschaftsurlaub von 8 Wochen. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf ungefähr 350 Millionen Franken für ein unbefriedigendes und kompliziertes System. Viele lohnabhängige und unabhängige Frauen werden auch von der zusätzlichen Bezahlung einer Mutterschafts-Erwerbsersatz-Versicherung dispensiert.

Falls nach einer gewissen Anzahl Jahre zusätzliche Einnahmen nötig werden, so sieht das Gesetz zwei weitere Finanzierungsmöglichkeiten vor:

  • Eine schwache Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,25 %. Gemäss der Verfassung muss eine Mehrwertsteuer-Erhöhung durch eine Volksabstimmung abgesegnet werden. Das Volk könnte diese Erhöhung verweigern, ohne die eigentliche Mutterschaftsversicherung in Frage zu stellen. Es ist wahrscheinlich, dass die Erhöhung in einer generellen Erhöhung integriert würde, die andere Sozialversicherungen finanzieren würde.
  • Im Falle einer Volksverweigerung würden zusätzliche 0,2 %, zur Hälfte von ArbeitgeberInnen und zur Hälfte von ArbeitnehmerInnen getragen, von der Erwerbsersatz-Versicherung entnommen. Es ist der Bundesrat, der die Kompetenz zu einer Erhöhung des Beitrages an die Erwerbsersatz-Versichung innehat. Diese Beitragserhöhung wäre minimal; für ein Salär von 4000 Franken würde sie z.B. weniger als ein Paket Zigaretten betragen.

Der vom Gesetz vorgesehene Finanzierungsmodus ist also ausgeglichen; er erlaubt die Finanzierung der Mutterschaftsversicherung auf lange Sicht.

 

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Übersetzt aus dem Französischen von Margrit Lienert