|
Was das Mutterschafts-Versicherungs-Gesetz vorsieht |
Das Mutterschafts-Versicherungs-Gesetz wurde im Dezember 1998 von den eidgenössischen Räten adoptiert. Nach 53 Jahren wurde endlich das verfassungsrechtliche Mandat verwirklicht. Das Gesetz könnte mit dem Jahr 2000 in Kraft treten. Dieses so sehr herbeigewünschte Gesetz ist minimal, aber es stellt für unzählige Frauen, die heute ohne jegliche Unterstützung leben, einen echten Fortschritt dar. Das Gesetz zusammengefasstDas Mutterschafts-Versicherungs-Gesetz sieht folgende Leistungen vor :
|
Finanzierung der MutterschaftsversicherungDie Mutterschaftsversicherung kostet jährlich 493 Millionen Franken, wovon 435 Millionen für den Erwerbsersatz und 58 Millionen für die Grundleistung. Fürs erste ist die Finanzierung so vorgesehen: Die Errichtung eines Gemeinschaftsfonds mit der Militärdienst-Ersatzversicherung (...). Dieser Fonds erbringt seit Jahren Einnahmenüberschüsse in Milliardenhöhen. Er ist hoch genug, um die Bedürfnisse der Mutterschaftsversicherung während manchen Jahren abzudecken. Alle beruftstätigen Frauen zahlen Beiträge an die Erwerbsersatz-Versicherung, ohne jemals davon profitieren zu können. Die zukünftigen Mütter haben ein gesetzliches Recht auf dieses Geld. Die Finanzierung der Mutterschaftsversicherung über diesen Fonds stellt die Verwirklichung der Gleichstellung von beitragszahlenden Frauen und Männern dar. Diese Finanzierungsart verringert die aktuelle finanzielle Belastung der Arbeitgeber, besonders derjenigen mit stark feminisierter Arbeitskraft. Schweizer Unternehmen bezahlen heute durchschnittlich einen 100 % abgedeckten Mutterschaftsurlaub von 8 Wochen. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf ungefähr 350 Millionen Franken für ein unbefriedigendes und kompliziertes System. Viele lohnabhängige und unabhängige Frauen werden auch von der zusätzlichen Bezahlung einer Mutterschafts-Erwerbsersatz-Versicherung dispensiert. Falls nach einer gewissen Anzahl Jahre zusätzliche Einnahmen nötig werden, so sieht das Gesetz zwei weitere Finanzierungsmöglichkeiten vor:
Der vom Gesetz vorgesehene Finanzierungsmodus ist also ausgeglichen; er erlaubt die Finanzierung der Mutterschaftsversicherung auf lange Sicht.
|
Kontakte:FreiburgGenf Neuenburg Waadt Wallis |
www.maternite.ch |
Übersetzt aus dem Französischen von Margrit Lienert